Nicht das Kind soll sich der Umgebung anpassen, sondern wir sollten die Umgebung dem Kind anpassen.

Maria Montessori

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Montessori-Akademie

I. Geltung

Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

II. Anmeldung, Anmelde- und Aufnahmebestätigung

Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen und Zertifikatskursen ist die Vollendung des in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen geforderten Mindestalters und das Vorliegen aller weiteren in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen geforderten Voraussetzungen (Vorqualifikationen, Motivationsschreiben, etc.). Anmeldungen zu einem Lehrgang haben (auch online) ausschließlich unter Verwendung unseres Anmeldeformulars zu erfolgen. Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular ist uns persönlich zu übergeben, über die Website online zu übermitteln oder per Post, Telefax oder E-Mail zu übermitteln.

Anmeldungen von Kunden bedürfen in jedem Fall einer Anmeldebestätigung. Wir bestätigen umgehend die rechtsverbindliche Anmeldung durch eine schriftliche Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung versteht sich in dem Fall vorbehaltlich einer positiven Prüfung der eingereichten Unterlagen und eines positiven Verlaufs des Aufnahmegesprächs.

Wir sind berechtigt, Anmeldungen für einen Lehrgang ohne Angabe von Gründen auch noch nach einer übermittelten Anmeldebestätigung abzulehnen. Die Aufnahme in einen Lehrgang wird dem Kunden nach einer positiven Prüfung der eingereichten Unterlagen und eines positiven Verlaufs des Aufnahmegesprächs durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung rechtsverbindlich schriftlich bestätigt.

Bei Lehrgängen mit beschränkter Teilnehmeranzahl ist auch die Reihenfolge der Anmeldungen für die Annahme maßgeblich. Der Kunde bestätigt mit der Anmeldung, dass er körperlich gesund und fit ist, keine Krankheiten verbirgt und für alle Praxiseinheiten selbst verantwortlich ist. Im Zweifelsfall sind wir berechtigt, die Beibringung eines ärztlichen Attests zu verlangen.

III. Lehrgangsentgelt

Wir sind eine Einrichtung, die Erwachsenenbildung im Sinne des §1 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung (BGBl Nr 171/1973) betreibt. Alle Entgelte in diesem Zusammenhang verstehen sich demnach nach § 6 Abs (1) Z 11 lit a UStG - wie auch alle darüber hinaus allenfalls ausgewiesenen Entgelte - netto ohne Umsatzsteuer. Wir behalten uns vor, bei Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen oder Änderungen der Praxis der Finanzverwaltung die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verrechnung zu bringen.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Das Lehrgangsentgelt kann per Erlagschein, Dauerauftrag oder Bankeinzug bezahlt werden. Die Zahlungsbedingungen im speziellen lauten wie folgt:
* Zahlung von Seminaren, Workshops, Vorträge:
prompt nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb von 8 Tagen
* Zahlung Montessori-Einführungsseminar: prompt nach Erhalt der Anmeldebestätigung innerhalb von 8 Tagen
* Zahlung Diplomlehrgang:
- mit Frühzahler-Bonus: 2 Jahresraten, 1. Teilbetrag: 8 Wochen vor Kursbeginn, 2. Teilbetrag: genau 1 Jahr darauf
- Monatszahlung: 24 Monatsraten kontokorrentmäßig verzinst, Beginn der 1. Ratenzahlung: 8 Wochen vor Kursbeginn, Monatszahlung nur mit Einziehungsauftrag möglich.
* Zahlung Zertifikatslehrgang, Module montessori-diplom-plus:

- mit Frühzahler-Bonus: Gesamtbetrag vor Kursbeginn
- Monatszahlung: Monatsraten kontokorrentmäßig verzinst, 1. Rate: 8 Wochen vor Kursbeginn
* Zahlungsbedingungen Coaching/Beratungen:

- Bar beim Coaching
- Bei Abmeldung bis 24 Stunden vor Beginn verrechnen wir keine Stornogebühren. Danach: € 10,-
- Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung ist die Coachinggebühr zu bezahlen

Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Wird mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart, erhöht sich das Lehrgangsentgelt um einen mit dem Kunden vorab vereinbarten und von der Anzahl der gewährten Raten abhängigen Aufschlag. Seminare, Vorträge und Workshops müssen zur Gänze vor Beginn der Veranstaltung gezahlt werden. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Voraussetzung für unsere Leistungserbringung für den Kunden. Wir behalten uns deshalb vor, in Zahlungsverzug befindliche Kunden an den Lehrgängen solange nicht teilnehmen zu lassen, bis die zur Zahlung fälligen Entgelte bezahlt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teil- oder Ratenzahlungen, treten auch allfällige Skonto- und Ratenzahlungsvereinbarungen außer Kraft. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie mit der Anmeldung die Zahlungs- und Stornobedingungen akzeptieren.

V. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10,- Euro bezahlen.

VI. Vertragsrücktritt bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, per Telefax oder E-Mail, kann der Kunde nach den §§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Bei Lehrgängen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

VII. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu nachstehenden Bedingungen zu stornieren. Jede Stornierung eines Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Wird ein Zertifikatslehrgang, Workshop, Seminar oder Vortrag nach Übermittlung der Aufnahmebestätigung an den Kunden bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrganges storniert, beträgt die Stornogebühr 10,00 Euro. Wird ein Seminar nach Übermittlung der Aufnahmebestätigung an den Kunden zwischen 14 Tage und 7 Tagen vor Beginn des Seminars storniert, beträgt die Stornogebühr 25%. Wird ein Lehrgang oder ein Seminar nach Übermittlung der Aufnahmebestätigung an den Kunden zwischen 7 Tage und 3 Tagen vor Beginn des Seminars storniert, beträgt die Stornogebühr 50 % des jeweils vereinbarten Entgelts, zwischen 3 und 24 Stunden vor Beginn 75%. Danach oder bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird das volle Entgelt verrechnet. Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen des Kunden ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung bei uns maßgeblich.

Wird ein Diplomlehrgang nach Übermittlung der Aufnahm
ebestätigung an den Kunden bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Lehrganges storniert, beträgt die Stornogebühr 75,- Euro, zwischen 4 und 2 Wochen vor Beginn 150,- Euro. Wird ein Lehrgang nach Übermittlung der Aufnahmebestätigung an den Kunden weniger als 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs storniert, beträgt die Stornogebühr 375,- Euro.

Erfolgt keine schriftliche Stornierung oder Abmeldung durch den Kunden ist auch bei Nichtteilnahme des Kunden am Lehrgang, Seminar, Workshop oder Vortrag in jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten.Bei Nennung einer/s Ersatzteilnehmers/in ist nur eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro zu entrichten - vorausgesetzt, der Ersatzteilnehmer wird von der Kursleitung zum Kurs zugelassen.

Eine Unterbrechung eines Lehrganges ist nach unserer schriftlichen Zustimmung und bei Beibehaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen möglich. Bei Wiedereinstieg in einen späterenn Lehrgang ist die Differenz der Lehrgangsgebühren direkt bei Wiedereinstieg zu bezahlen.

VIII. Lehrgangsänderungen und -absagen

Wir behalten uns das Recht vor, angekündigte Lehrgangstermine aufgrund organisatorischer oder kaufmännischer Erfordernisse oder Notwendigkeiten zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Aus den gleichen Gründen sind wir berechtigt, einen bereits laufenden Lehrgang abzusagen, einzustellen, den Lehrgang in einen anderen Lehrgang zu integrieren oder eine Verschiebung im Ablaufplan vorzunehmen. Der Kunde hat demnach keinen Anspruch auf Durchführung des gebuchten Lehrganges.

Ein durch den Kunden allenfalls bereits geleistetes Lehrgangsentgelt ist im Umfang des Entfalls des Lehrgangs zurückzuerstatten. Ein Ersatz darüber hinausgehender Nachteile, die dem Kunden aus solchen Lehrgangsänderungen im weitesten Sinn entstehen, oder sonstiger Vermögens- und Folgeschäden kann nicht - auch nicht im Wege des Schadenersatzes - uns gegenüber geltend gemacht werden.

IX. Anwesenheitspflicht und Zeugnisse

Wenn nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, gilt eine Mindestanwesenheit von 95 % der in den jeweiligen Lehrgangsbeschreibungen ausgewiesenen Unterrichtseinheiten bei allen Lehrgängen als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge und die Ausstellung eines Abschlussdiploms.

Das unentschuldigte Fernbleiben bei Prüfungen führt zu einer negativen Beurteilung. Versäumte oder nicht bestandene Prüfungen können kostenpflichtig nachgeholt werden.

Zeugnisse und Duplikate werden kostenpflichtig (10,00 Euro) auch für vergangene Jahre ausgestellt. Bei Postversand erhöht sich diese Gebühr um die Post- und Einschreibgebühren.

X. Haftung

Unsere Lehrgänge berechtigen Kunden im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zur gewerblichen, freiberuflichen oder unselbständigen Tätigkeiten. Die aus dem Lehrgang angewendeten Kenntnisse begründen dabei keinesfalls einen Haftungsanspruch gegenüber uns oder uns zurechenbaren Personen.

Eine Haftung für Verletzungen des Kunden oder für Schäden an Sachen des Kunden während der Ausbildung wird - soweit es sich nicht um eine vorsätzliche grob fahrlässige Verursachung unsererseits handelt - jedenfalls ausgeschlossen. Rauchen im Seminarbereich und der Konsum von Alkohol oder berauschender Mittel in den Lehrgangsräumlichkeiten ist ausdrücklich untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss vom Lehrgang. Gleiches gilt bei schweren disziplinären Vergehen oder grobem Fehlverhalten. In solchen Fällen ist in jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten.

XI. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Durch die Anmeldung erklärt sich der Kunde mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Die Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Die Lehrinhalte, insbesondere unsere Skripten, sowie alle dem Kunden sonst überlassenen Unterlagen bleiben stets unser geistiges und alleiniges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jede Vervielfältigung, etwa durch Nachdruck oder Kopieren, oder jede sonstige Vervielfältigung oder Verbreitung unserer Lehrgangsunterlagen bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

XII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XII. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen eines schriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu deren Rechtsverbindlichkeit wieder der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden kommt nur bei schriftlicher Bestätigung Rechtsverbindlichkeit zu.

Soweit im Lehrgangsprogramm personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sich diese in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.